Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauth-Photography

 

I.            Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Trauth Dienstleistungen/Trauth-Photography (Inhaber: Stefan Trauth, Mathildenstraße 1b, 80336 München, E-Mail: info@360Grad-Review.de, Tel: 0151-59080088, UID: DE342400321) und ihren Kunden geschlossen werden.

 

II.         Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt auf Rechnungsbasis mit einer Frist von 7 Tagen für die Rechnungsfaktura und einem Zahlungsziel von sofort rein netto. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Zahlung gilt als fristgerecht, wenn der Zahlungsbetrag bis spätestens zum letzten Tag des vereinbarten Zahlungsziels auf dem Konto von Trauth Dienstleistungen gutgeschrieben ist (EuGH, Rs. C‑306/06 v. 3.4.2008).

 

III.   Verzugszinsen und Leistungsverweigerung

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben. Zudem behält sich der Interim Manager das Recht vor, seine Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnung auszusetzen. Ein Schadensersatzanspruch gleich welcher Art wird in diesem Fall des durch den Auftraggeber verschuldeten Zahlungsverzuges für den Auftragnehmer ausgeschlossen.

 

IV.        Geistiges Eigentum

Sämtliche Erfindungen, Bilder, Texte oder sonstiges geistiges Eigentum, das vom Interim Manager während der Vertragslaufzeit erstellt wird, verbleiben im Eigentum des Interim Managers Stefan Trauth. Vertragsbestandteile, die anderes besagen, sind damit ungültig. Unberührt davon bleibt das Recht des Interim Managers, gegen einen von ihm bestimmten Betrag Rechte an einzelnen geistigen Erfindungen, Bildern, Texten etc. käuflich anzubieten und mit dem Verkauf weitergehende Rechte bis hin zum Übergang der Urheber- und/oder Eigentumsrechte je nach vertraglicher Ausgestaltung im Einzelnen zu übertragen.

 

V.           Leistungsdokumentation

Sämtliche Leistungen & Forderungen werden vom Interim Manager elektronisch über ein Excel Sheet erfasst. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage dieses Time Sheets. Falls vom Kundenunternehmen oder vom Auftraggeber eine weitere Zeiterfassung gefordert wird, kommt der Interim Manager diesem Wunsch nach. Sollte allerdings aufgrund von Krankheit, Verhinderung oder sonstigen Gründen diese zusätzliche Zeiterfassung nicht binnen 24 Stunden freigegeben werden können, so wird die Honorarabrechnung auf Grundlage des vom Interim Manager erstellten Excel Time-Sheets erstellt. Einsprüche hiergegen sind nur bei grob fahrlässigen Fehlern zugelassen. 

Das beauftragende Unternehmen hat dem Interim Manager für solche Fälle eine alternative E-Mail-Adresse für den Rechnungs- und Zeitnachweisversand min. 5 Werktage vor Projektbeginn zur Verfügung zu stellen.

 

VI.        Reisekosten, Spesen und Reisezeit

Die Reisekosten errechnen sich wie folgt: Reisezeit*Stundensatz i. H. v. aktuell 125€ netto. Ggf. zuzüglich eventuell anfallender Hotelkosten und Spesen.

 

VII.  Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegen den Interim Manager können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden auf vorsätzliches Handeln zurückzuführen ist. Die maximale Entschädigung beträgt 5.000 Euro brutto.

 

VIII. Schlichtung

Trauth-Dienstleistungen nimmt an keinem offiziellen Schlichtungsverfahren teil. Bei rechtlichen Streitigkeiten sind die Parteien aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung via Mediation herbeizuführen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

IX.        Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche gerichtliche Auseinandersetzungen ist der jeweilige Wohnsitz des Interim Managers. Aktuell ist dies München.

 

X.           Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

XI.        Kündigung

Die reguläre Kündigungsfrist für Projekt- und Dienstleistungsverträge beträgt 7 Tage. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden alle bis dahin erbrachte Leistungen sofort zur Zahlung fällig. Die Kündigung bedarf der Schriftform E-Mail; Fax oder postalisch werden akzeptiert.

 

München, 02.05.2023

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